Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Sirnox (nachfolgend „die Anwendung“), die von der P² Ventures UG (haftungsbeschränkt), Krokusstr. 33, 73663 Berglen, Deutschland (nachfolgend „der Anbieter“) als internetbasierter Dienst bereitgestellt wird. Vertragspartner ist das Unternehmen, das sich für die Anwendung registriert oder mit dem der Anbieter einen Vertrag schließt (nachfolgend „der Kunde“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Anwendung zwischen dem Anbieter und dem Kunden, einschließlich des kostenlosen Testzeitraums.

(2) Die Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform (etwa ein Angebot für Fulfillment-Dienstleister oder ein Enterprise-Vertrag) gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Anwendung umfasst je nach Paket insbesondere die Verwaltung von Lagern, Lagerplätzen, Artikeln und Beständen, Wareneingang, Auftragsbearbeitung, Kommissionierung und Verpackung, die Erstellung von Versandetiketten über Schnittstellen zu Versanddienstleistern, die Anbindung von Onlineshops, Rechnungsstellung mit elektronischer Rechnung sowie eine Lager-App für mobile Geräte. Den Umfang der Pakete beschreibt die Preisseite in ihrer bei Vertragsschluss bzw. bei der Buchung geltenden Fassung.

(2) Die Anwendung unterstützt den Kunden bei seinen Abläufen und bei der Erfüllung kaufmännischer Pflichten. Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Buchführungsberatung. Für die Richtigkeit der erfassten Daten, der erstellten Belege und Etiketten, für Inventuren und für die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften bleibt der Kunde verantwortlich.

(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Er darf Funktionen ergänzen, ändern oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Zweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

(4) Für die Anbindung von Diensten Dritter (insbesondere Versanddienstleister, Shop-Plattformen, Zahlungsdienstleister, Banken, Kalender) schließt der Kunde die erforderlichen Verträge selbst; es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Dritten. Entgelte Dritter, etwa für Versandetiketten, rechnet der Dritte unmittelbar mit dem Kunden ab. Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit solcher Schnittstellen und haftet nicht für Leistungen Dritter.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages im gewählten Paket ab. Der Anbieter nimmt es an, indem er den Zugang freischaltet; das geschieht in der Regel sofort. Für Fulfillment-Dienstleister und Enterprise-Pakete kommt der Vertrag durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme zustande.

(2) Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell, insbesondere Firma, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und E-Mail-Adresse für Rechnungen.

(3) Der Kunde kann weitere Nutzer einladen. Er ist für deren Handeln in der Anwendung verantwortlich und stellt sicher, dass sie diese Bedingungen einhalten. Zugangsdaten sind persönlich und geheim zu halten.

§ 4 Kostenloser Testzeitraum

(1) Neue Kunden können die Anwendung im gewählten Paket 14 Kalendertage kostenlos testen, beginnend mit dem Tag der Registrierung. Eine Zahlungsart ist dafür nicht erforderlich. Je Unternehmen und je Person wird nur ein Testzeitraum gewährt.

(2) Der Testzeitraum endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ohne Buchung nach § 5 kann der Kunde danach seine Daten weiterhin ansehen, aber nicht mehr ändern. Der Anbieter bewahrt die Daten eines nicht gebuchten Zugangs mindestens 30 Tage nach Ende des Testzeitraums auf; danach darf er den Zugang mit allen Daten löschen.

(3) Im Testzeitraum stellt der Anbieter die Anwendung ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereit. Die Haftung richtet sich nach § 11.

§ 5 Buchung und Beginn der Zahlungspflicht

(1) Der Kunde bucht sein Paket, indem er in der Anwendung unter „Sirnox-Abo“ eine Zahlungsart (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) hinterlegt. Mit der Buchung wird der Vertrag kostenpflichtig.

(2) Bucht der Kunde während des Testzeitraums, beginnt die Zahlungspflicht am Tag nach dessen Ende. Bucht er danach, beginnt sie am Tag der Buchung.

§ 6 Preise und Abrechnung

(1) Es gelten die Preise der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung bzw. die individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Jedes Paket hat eine monatliche Grundgebühr und eine im Paket enthaltene Anzahl an Aufträgen und Nutzern. Als Auftrag zählt jeder Auftrag, der im Kalendermonat versendet wurde, einmal. Als Nutzer zählt jede Person mit Zugang zum Konto des Kunden. Darüber hinausgehende Aufträge und Nutzer werden zu den Preisen des Pakets zusätzlich berechnet. Aufträge werden bei Überschreiten der enthaltenen Menge nicht gesperrt.

(3) Die Zahl der aktiven Lager und der angebundenen Shops ist je Paket begrenzt. Ist eine Grenze erreicht, kann der Kunde erst nach einem Paketwechsel weitere anlegen.

(4) Abgerechnet wird monatlich nachträglich: Zu Beginn eines Monats erhält der Kunde eine elektronische Rechnung über die Grundgebühr und die Mehrmengen des Vormonats. Im ersten und im letzten Vertragsmonat wird die Grundgebühr anteilig berechnet. Rechnungen werden per E-Mail übermittelt; der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung einverstanden.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Hat der Kunde eine Zahlungsart hinterlegt, zieht der Anbieter den Betrag über den Zahlungsdienstleister Stripe ein, frühestens einen Tag nach Rechnungsstellung. Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) wird auf einen Kalendertag verkürzt; die Vorabankündigung erfolgt mit der Rechnung.

(6) Wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zurückgegeben, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Bankgebühren.

(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung in Textform auf Lesezugriff beschränken, bis der offene Betrag beglichen ist. Der Zugriff auf vorhandene Daten und Belege bleibt erhalten. Weitere Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

§ 7 Paketwechsel und Preisänderungen

(1) Der Kunde kann in der Anwendung jederzeit in ein anderes selbst buchbares Paket wechseln. Der neue Preis gilt ab dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Die Grenzen eines größeren Pakets gelten sofort. In ein kleineres Paket kann der Kunde nur wechseln, wenn seine Lager und Shops in dessen Grenzen passen.

(2) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsbeginn ändern. Er kündigt die Änderung in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist die Ankündigung hin.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an kontakt@sirnox.com genügt).

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder die Anwendung trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten liegen, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (etwa höhere Gewalt, Ausfälle von Netzen oder Diensten Dritter). Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet der Anbieter nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

§ 10 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

  • die Anwendung nicht rechtswidrig oder in einer Weise zu nutzen, die ihren Betrieb oder andere Kunden beeinträchtigt,
  • keine automatisierten Abfragen außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen durchzuführen,
  • nur Zugangsdaten zu Diensten Dritter (Versanddienstleister, Shops, Banken) zu hinterlegen, zu deren Nutzung er berechtigt ist,
  • personenbezogene Daten nur im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu verarbeiten, insbesondere die Daten seiner Endkunden und Beschäftigten,
  • Verdachtsfälle eines Missbrauchs seines Zugangs unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.

(3) Im kostenlosen Testzeitraum haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter eingetreten wäre. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 12 Rechte an der Anwendung und Daten des Kunden

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Anwendung für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an der Anwendung verbleiben beim Anbieter.

(2) Die vom Kunden eingegebenen Daten stehen dem Kunden zu. Der Anbieter verarbeitet sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Er darf anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung der Anwendung auswerten.

§ 13 Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, dem der Kunde bei der Registrierung zustimmt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel

(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit über die Exportfunktionen der Anwendung abrufen. Auf Anforderung in Textform stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Gesamtexport seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (etwa CSV) zur Verfügung.

(2) Möchte der Kunde zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung wechseln, unterstützt der Anbieter ihn nach den Vorgaben der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854): Der Wechsel kann mit einer Frist von höchstens zwei Monaten eingeleitet werden; der Anbieter stellt die exportierbaren Daten innerhalb einer Übergangsfrist von 30 Tagen bereit, und der Kunde kann sie danach noch mindestens 30 Tage abrufen. Exportierbar sind alle vom Kunden eingegebenen oder in der Anwendung erzeugten Daten seines Kontos (insbesondere Artikel, Bestände, Lagerplätze, Aufträge, Sendungen, Belege und Kontakte), nicht jedoch der Programmcode der Anwendung.

(3) Nach Ablauf dieser Fristen löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Unterlagen zu sichern, die er aufbewahren muss.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder wegen der Weiterentwicklung der Anwendung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist die Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 1. November 2026 · Version 2026-11-01-entwurf

Sirnox